…die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen der brandschutztechnischen Einrichtungen (Sicht- und Funktionskontrollen)
…auf Wunsch die Angebotseinholung sowie Beauftragung von Reparaturen, Wartungen, Revisionen, etc.
…die Schulung und Unterweisung Ihrer Angestellten bzw. Mitarbeiter/innen
…die Durchführung von Räum- bzw. Evakuierungsübungen
…die Erstellung von Evakuierungskonzepten, Alarmplänen, etc.
…die Kontrolle und Erstellung von Brandschutzordnungen
…die Erstellung von Aushängen (Verhalten im Brandfall, etc.)
…die vorgeschriebene Bereitschaft bei Brandmelde- und Löschanlagen
…die Kontrolle und Erstellung von Brandschutz- und Fluchtwegplänen
…die Beratung bezüglich der notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen für einen sicheren Betrieb
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Verantwortliche von Gebäuden bzw. Betrieben zurecht häufig auf eine externe Betreuung setzen.
Gerne können Sie mich kontaktieren.
Florian Thaler