Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes (Kursdauer 1 Tag)
Neben der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten besteht die Möglichkeit, sich zum Brandschutzwart ausbilden zu lassen (Modul 1 Ausbildung BSB gem. Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB O 117).
Sie können als Stellvertreter des BSB oder mit der entsprechenden Zusatzausbildung zum Personal des Interventionsdienstes herangezogen werden. Die Interventionszeitenverordnung schreibt Mindestpersonalstärken des Interventionsdienstes vor.
Inhalte:
Gültigkeitsdauer: Die Fortbildung von Brandschutzwarten hat innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich vom Brandschutzbeauftragten oder durch Seminarbesuch zu erfolgen, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren.
Hinweis: Zum Kurs ist ein Passfoto mitzubringen.
11.03.2021
WIFI Innsbruck
Ing. Christoph Wegscheider/Ludwig Thaler
Bitte direkt beim WIFI Innsbruck anmelden: http://www.tirol.wifi.at/default.aspx?menuid=70