Modul-1 und Modul-2 (Kursdauer 3 Tage)
Neben der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten besteht die Möglichkeit, sich zum Brandschutzwart ausbilden zu lassen (Modul 1 Ausbildung BSB gem. Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB O 117).
Sie können als Stellvertreter des BSB oder mit der entsprechenden Zusatzausbildung zum Personal des Interventionsdienstes herangezogen werden. Die Interventionszeitenverordnung schreibt Mindestpersonalstärken des Interventionsdienstes vor.
Inhalte M-1:
Gültigkeitsdauer: Die Fortbildung von Brandschutzwarten hat innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich vom Brandschutzbeauftragten oder durch Seminarbesuch zu erfolgen, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren.
Hinweis: Zum Kurs ist ein Passfoto mitzubringen.
Inhalte M-2:
Die Ausbildung entspricht den Modulen 1 und 2 der technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB O 117. Die Kursgebühr beinhaltet die Ausbildung, Löschtraining, Skripten, Prüfung und die Ausstellung des Brandschutzpasses.
Hinweis: Zum Kurs ist ein Passfoto mitzubringen.
23.11.2020
WIFI Kitzbühel
Ing. Christoph Wegscheider/Ludwig Thaler
Bitte direkt beim WIFI Innsbruck anmelden: http://www.tirol.wifi.at/default.aspx?menuid=70